Zum Thema Freischalten von Programmen erreichen uns immer wieder Anrufe und Fragen, die an dieser Stelle nochmals aufgegriffen werden sollen und eine Klarstellung erfolgt, wie so etwas vor sich geht und was der Hintergrund dieser Prozedur ist.
Zum Freischalten selbst lesen Sie bitte die zugehörige Windows-Hilfe-Datei, die jeder Version beiliegt. Dort ist das genaue Vorgehen nochmals erklärt und kann genau nachvollzogen werden.
Hier nur noch einmal die Bitte:
Zunächst ging es uns darum, eine möglichst einfache Handhabung aller Programme bei uns im Hause zu realisieren. Waren es doch zuvor immer zu jeder Version auch die zugehörigen Testversionen, die erstellt, gepflegt und verschickt werden mussten. Mehr als einmal kam es denn vor, dass versehentlich die Voll- statt der Testversion zum (darüber glücklichen) Anwender gelangte.
Das Programm kann dort ebenso die ersten 30 Tage (gerechnet ab dem Datum des ersten Aufrufes) ohne Einschränkungen getestet werden - erst danach setzt die Einschränkung ein, dass "unwichtige" Funktionen wie speichern oder drucken gesperrt werden.
Mit dem neuen System ist es uns gelungen, verschiedene Aspekte unter einen Hut zu bekommen:
einfache Handhabung bei uns im Hause verbunden mit der Möglichkeit, diese Version beliebig zu kopieren und weitergeben zu können!
Dass die Version an den verwendeten Computer gekoppelt wird, ist - so sehen wir das - sicherlich nicht immer notwendig, jedoch haben wir damit vielleicht einen kleinen Teil zur Aufklärung beigetragen, was rechtens ist: wird häufig ein oder auch mehrere PC´s angeschafft, wird dennoch nur eine Programmlizenz verwendet!
Alle Freischaltungen erfolgen ausnahmslos schriftlich!
So ist es gewährleistet, dass jeder - sei es Interessent oder registrierter Anwender - in einem einfachen Verfahren seine ordentliche Lizenz erwirbt.
Ja, Sie haben richtig gelesen: Sie können Ihre CasCADe-Version (ab entry-edition) beliebig kopieren und an Bekannte, Freunde oder Interessenten verteilen!
Den Hardware-Händler freut´s - er hat sein Geschäft im Kasten, jedoch was ist mit der Software? Hier handelt es sich um eine Raubkopie, die bis zu 3 Jahre Haft bedeuten kann!